Jugendschutz


Wir weisen darauf hin, dass der Einlass zu den Ü30+ Partys erst ab mindestens 25 Jahren gestattet ist.

Sollte bei anderen Veranstaltungen ein Einlass unter 18 Jahren stattfinden, dann wird in den „Events“ explizit darauf hingeweisen.

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur bis 0 Uhr die Veranstaltungen besuchen.
Danach müssen diese nach Jugendschutzgesetz die Location verlassen.

Bei Veranstaltungen Dritter (z.B. Miete oder Pacht) ist der Mieter / Pächter für diesen Abend für die Einhaltung des Jugendschutzes und ggf. den spezifischen Auflagen der Stadt Elmshorn verantwortlich.

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